Häufig gestellte Fragen
Sicherlich haben Sie Fragen.
Vielleicht können wir schon hier eine Antwort bieten.
Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot der „Hilfen zur Erziehung“, welche im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgeschrieben ist und kann beim örtlichen Jugendamt beantragt werden.
Ein Erziehungsbeistand begleitet das Kind beziehungsweise den Jugendlichen, sieht ihn mit seinen persönlichen Bedürfnissen und Befindlichkeiten. Zugleich wird sein familiäres und soziales Umfeld gesehen.
Die Angebote sind vielfältig und können nach dem konkreten Bedarf individuell gestaltet werden.